* Zusammenfassende Meldungen sind bis zum Monatsletzten des Folgemonats abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln.
Quartalsweise Abgaben
Steuerart
1. Frist
2. Frist
3. Frist
4. Frist
Einkommensteuervorauszahlung
15. Februar
15. Mai
15. August
15. August
Körperschaftsteuervorauszahlung
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Umsatzsteuervorauszahlung (bei einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 - Euro 100.000)
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Abgabetermin - Steuererklärung beim Finanzamt
Anmerkung: Es gelten längere Fristen, wenn Sie durch einen STB
vertreten werden!
Steuerart
Abgabeform
Frist
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung
auf Papier
30.4. des Folgejahres
Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärung
FinanzOnline
30.6. des Folgejahres
Arbeitnehmerveranlagung
Pflichtveranlagung
30.6. des Folgejahres, in manchen Fällen der Veranlagung gilt der 30.9. des Folgejahres
Arbeitnehmerveranlagung
Antrag
5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag eingebracht wird
Werbeabgabe
auf Papier
31.3. des Folgejahres
Lfd. Entrichtung Kfz Steuer
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November
Kfz Steuer Jahreserklärung
auf Papier
31.3. des Folgejahres
Abgabetermin - Lohnverrechnung
Steuerart
Abgabeform
Frist
Lohnzettel
auf Papier
31.1. des Folgejahres
Lohnzettel
ELDA
28.2. des Folgejahres
Beitragsgrundlagennachweis
DFÜ oder ELDA
28.2. des Folgejahres
Kommunalsteuerjahres-/DGA-Erklärung
FinanzOnline, auf Papier
31.3. des Folgejahres
Schwerarbeitsmeldung
ELDA
28.2. des Folgejahres
Stand: 1. Jänner 2024
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